Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V. ist am 02.06.2025 um 16:30 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tim Brune bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.07.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 02.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Auf den Berichtstermin ist verzichtet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 595/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V., St.-Georgen Straße 15, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz, VR 5501
vertreten durch den Vorstand Constance Förster-Hausmann
ergeht am 02.06.2025 nachfolgende …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 595/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V., St.-Georgen Straße 15, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz, VR 5501
vertreten durch den Vorstand Constance Förster-Hausmann
ergeht am 02.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Kinderschutz, Verwirklichung von Kinderrechten sowie Wahrung und Förderung von Interessen der Kinder) wird am 02.06.2025 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Tim Brune
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Website: www.whitecaseinso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 22.07.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 02.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 595/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V., St.-Georgen Straße 15, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz, VR 5501
vertreten durch den Vorstand Constance Förster-Hausmann
- wurde am 25.03.2025 um…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 595/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Der Kinderschutzbund Kreisverband Döbeln e.V., St.-Georgen Straße 15, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz, VR 5501
vertreten durch den Vorstand Constance Förster-Hausmann
- wurde am 25.03.2025 um 12:05 Uhr Dr. Tim Brune, Königstraße 17, 01097 Dresden, Website www.whitecaseinso.de, Telefon geschäftlich 0351 20536 0, Email geschäftlich insodresden@whitecase.com, Telefax 0351 20536 79 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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