Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Der Palmenmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neptunstr. 13, 44388 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 20438
EUID
DER2402.HRB20438
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 663/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Potthoff-Kowol
Adresse
Erinstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
01.02.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungsstichtag
20.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Versandhandel mit mediterranen Pflanzen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der Palmenmann GmbH ist beim Amtsgericht Bochum unter dem Aktenzeichen 80 IN 663/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20438 eingetragen. Im Rahmen des Verfahrens ist ein Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt worden, die am 01.02.2024 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Bochum stattfindet. In dieser Versammlung soll über die Betriebsveräußerung an die Mediterrania GmbH i.G. sowie die Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbetriebes beschlossen werden. Der Kaufvertrag ist am 21./22.12.2023 geschlossen worden. Des Weiteren ist angeordnet worden, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Die zu prüfenden Forderungen mit dem Rang 0 (§ 38 InsO) umfassen die laufenden Nummern 60 bis 84. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.10.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und Urkunden liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 663/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20438 eingetragenen Der Palmenmann GmbH, Hansastr. 43-47, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knappe, Neptunstr. 13, 44388 Dortmund
…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 663/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20438 eingetragenen Der Palmenmann GmbH, Hansastr. 43-47, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knappe, Neptunstr. 13, 44388 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ralph Potthoff-Kowol, Erinstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§§ 160, 162 InsO),
und besonders:
Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin an die Mediterrania GmbH i.G., vertreten durch Frau Britta Knappe zu den Bedingungen, die im schriftlichen Bericht vom 21.12.2023 unter Punkt III genannt sind. Eine Kopie des unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung geschlossenen Kaufvertrages vom 21./22.12.2023 befindet sich bei der Akte unter Blatt 250-252. Hierauf wird Bezug genommen;
bestimmt auf
Donnerstag, 01.02.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 663/23
Amtsgericht Bochum, 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 663/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20438 eingetragenen Der Palmenmann GmbH, Hansastr. 43-47, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knappe, Neptunstr. 13, 44388 Dortmund
…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 663/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20438 eingetragenen Der Palmenmann GmbH, Hansastr. 43-47, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knappe, Neptunstr. 13, 44388 Dortmund
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 60 bis lfd. Nr. 84
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 663/23
Amtsgericht Bochum, 02.09.2025
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