Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
der "Theodor Fontane" Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 16972
EUID
DEG1312.HRB16972
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 416/15
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Schlusstermin
24.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der „Theodor Fontane“ Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff festgesetzt worden. Die Regelvergütung nebst Zuschlägen wurde auf insgesamt 435 % festgelegt, wobei verschiedene Faktoren wie Betriebsfortführung, Sanierung und Gläubigeranzahl berücksichtigt wurden. Zudem wurde eine Aufwandsentsächdigung für die Vornahme von 309 Zustellungen sowie eine Auslagenpauschale von 30 % der Vergütung beschlossen. Das Verfahren umfasst ein Forderungsverzeichnis mit einer Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO von 39.210.564,22 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 1.237.740,40 EUR zur Verfügung. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 24. Juni 2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der "Theodor Fontane" Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 16972 P ), c/o Resort Schwielowsee, Am Schwielowsee 117, 14542 Werder/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Badstübner, Am Seehof 17, 14778 Beetzsee, vertreten durch…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der "Theodor Fontane" Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 16972 P ), c/o Resort Schwielowsee, Am Schwielowsee 117, 14542 Werder/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Badstübner, Am Seehof 17, 14778 Beetzsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Jung, Erlenweg 60, 14532 Kleinmachnow hat der Verwalter am 08.01.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 24. Januar 2024, 35 IN 416/15
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der "Theodor Fontane" Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 16972 P ), c/o Resort Schwielowsee, Am Schwielowsee 117, 14542 Werder/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Badstübner, Am Seehof 17, 14778 Beetzsee, vertreten durch…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der "Theodor Fontane" Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 16972 P ), c/o Resort Schwielowsee, Am Schwielowsee 117, 14542 Werder/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Badstübner, Am Seehof 17, 14778 Beetzsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Jung, Erlenweg 60, 14532 Kleinmachnow
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 416/15 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 39.210.564,22 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 1.237.740,40 EUR, abzüglich noch zu beleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der "Theodor Fontane" Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 16972 P ), c/o Resort Schwielowsee, Am Schwielowsee 117, 14542 Werder/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Badstübner, Am Seehof 17, 14778 Beetzsee, vertreten durch…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der "Theodor Fontane" Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 16972 P ), c/o Resort Schwielowsee, Am Schwielowsee 117, 14542 Werder/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Badstübner, Am Seehof 17, 14778 Beetzsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Jung, Erlenweg 60, 14532 Kleinmachnow wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 24. Juni 2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 20. Mai 2026, 35 IN 416/15
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der "Theodor Fontane" Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 16972 P ), c/o Resort Schwielowsee, Am Schwielowsee 117, 14542 Werder/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Badstübner, A…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der "Theodor Fontane" Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH (Registergericht: Potsdam HRB 16972 P ), c/o Resort Schwielowsee, Am Schwielowsee 117, 14542 Werder/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Badstübner, Am Seehof 17, 14778 Beetzsee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Jung, Erlenweg 60, 14532 Kleinmachnow wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 3.731.895,88 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von insgesamt 435%, für die Betriebsfortführung einschließlich Arbeitnehmerangelegenheiten 200%, für die übertragene Sanierung 110%, für die komplexe Verwertung einschließlich schwieriger Rechtsfragen 80%, für den Gläubigerausschuss 25%, für die Press-und Öffentlichkeitsarbeit 10% sowie für die höhe Gläubigeranzahl 10%, festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 309 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 416/15, Amtsgericht Potsdam, 20. Mai 2026
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