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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Produktion, Verkauf und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln. Beteiligung an Unternehmen, deren Gegenstand die Produktion von Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Durchführung von Veranstaltungen in diesem Zusammenhang ist. Ferner die Unternehmensbeteiligung an Produktions- und Dienstleistungsgesellschaften sowie der Erwerb von Immobilien und Beteiligung an Immobilien- und Finanzgesellschaften.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dermacolla GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Juri Bauer, wurde vom Amtsgericht Wiesbaden nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse beendet. Der Antrag der Techniker Krankenkasse auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 20.01.2026 abgewiesen, da keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten deckt. Zwar lag ein Eröffnungsgrund vor, jedoch konnte weder die Antragstellerin noch die Antragsgegnerin einen Massekostenvorschuss leisten. Das Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Bert bestätigte die Masseunzulänglichkeit. Mit der Abweisung des Antrags sind die gemäß §§ 21 ff. InsO angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung, die am 24.04.2025 angeordnet worden waren, am 20.01.2026 aufgehoben worden. Es wurde die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der vorläufigen Verwaltung trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wurde auf 500,00 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Originalbekanntmachung
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