Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DermaTools Biotech GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Butzbacher Weg 6, 64289 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 104843
EUID
DEM1103.HRB104843
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 825/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Christoph Enkler
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 09:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2024
Prüfungstermin
10.04.2024
Gläubigerversammlung
02.05.2024 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten und Verfahren, von Hard- und Software sowie Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich, Ausübung von Nutzungs- und Verwertungsrechten aus Patentanmeldungen betreffend Verfahren über die Entwicklung und Verwertung von Wirkstoffen im Therapiebereich Dermatologie
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.02.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DermaTools Biotech GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Christoph Enkler bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 10.04.2024. Am 02.05.2024 findet eine Gläubigerversammlung statt, auf der über die Zustimmung zum Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrages der wesentlichen Teile des Geschäftsbetriebs beschlossen werden soll. Am 11.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 825/23: Über das Vermögen der DermaTools Biotech GmbH, Butzbacher Weg 6, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104843), vertr. d.: 1. Dr. Reinhold Gahlmann, Wuppertal, (Geschäftsführer), 2. Dr. Dirk Kaiser, Eppertshausen, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 09:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolv…
9 IN 825/23: Über das Vermögen der DermaTools Biotech GmbH, Butzbacher Weg 6, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104843), vertr. d.: 1. Dr. Reinhold Gahlmann, Wuppertal, (Geschäftsführer), 2. Dr. Dirk Kaiser, Eppertshausen, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 09:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Christoph Enkler, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.04.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.02.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 825/23 In dem Insolvenzverfahren DermaTools Biotech GmbH, Butzbacher Weg 6, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104843), vertr. d.: 1. Dr. Reinhold Gahlmann, Wuppertal, (Geschäftsführer), 2. Dr. Dirk Kaiser, Eppertshausen, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 02.05.2024, 1…
9 IN 825/23 In dem Insolvenzverfahren DermaTools Biotech GmbH, Butzbacher Weg 6, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104843), vertr. d.: 1. Dr. Reinhold Gahlmann, Wuppertal, (Geschäftsführer), 2. Dr. Dirk Kaiser, Eppertshausen, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 02.05.2024, 12:00 Uhr, B.018 Tagesordnung : Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu der beantragten Zustimmung zum Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrages der wesentlichen Teile des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 825/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DermaTools Biotech GmbH, Butzbacher Weg 6, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104843), vertr. d.: 1. Dr. Reinhold Gahlmann, Wuppertal, (Geschäftsführer), 2. Dr. Dirk Kaiser, Fortunastraße 38, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 2…
9 IN 825/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DermaTools Biotech GmbH, Butzbacher Weg 6, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104843), vertr. d.: 1. Dr. Reinhold Gahlmann, Wuppertal, (Geschäftsführer), 2. Dr. Dirk Kaiser, Fortunastraße 38, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 825/23 In dem Insolvenzverfahren DermaTools Biotech GmbH, Butzbacher Weg 6, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104843), vertr. d.: 1. Dr. Reinhold Gahlmann, Wuppertal, (Geschäftsführer), 2. Dr. Dirk Kaiser, Fortunastraße 38, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag…
9 IN 825/23 In dem Insolvenzverfahren DermaTools Biotech GmbH, Butzbacher Weg 6, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104843), vertr. d.: 1. Dr. Reinhold Gahlmann, Wuppertal, (Geschäftsführer), 2. Dr. Dirk Kaiser, Fortunastraße 38, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 12.11.2024, 10:00 Uhr, B.018 Tagesordnung : Zustimmung zur Wiederaufnahme des beim Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem Az. 25 U 10/20 anhängigen Rechtsstreits der Schuldnerin gegen die ChemCon GmbH unter Beauftragung der Kanzlei Sträter Rechtsanwälte PartmbB als Prozessbevollmächtigte und Prozessfinanzierung durch die LEGIAL AG. Hinweis: Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 30.09.2024
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