Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Oskar Dernitzky ist am 01.05.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde den Insolvenzgläubigern im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 25.02.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist und ggf. nach Anhörung des Schuldners hat das Gericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Das Gericht hat die Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.05.2020 eine Forderung gegen den Schuldner hatten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht berührt werden bestimmte Verbindlichkeiten, insbesondere aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, Steuerstraftaten, Geldstrafen sowie zinslosen Darlehen zur Begleichung der Verfahrenskosten.
Originalbekanntmachung · Restschuldbefreiung erteilt
Originalbekanntmachung
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