Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
des-pad UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 33670
EUID
DEH1101.HRB33670
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
505 IN 5/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Bünning
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Anhörung Schlussrechnung
15.05.2024
Prüfungstermin
25.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt) ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsichtnahme bereit; eine Anhörung der Beteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 15.05.2024. Ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen findet am 25.09.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 5/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für d…
505 IN 5/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 5/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für d…
505 IN 5/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 05.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 10.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 5/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB),
vertreten durch:
Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer),
wird die Ver…
Amtsgericht Bremen 10.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 5/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB),
vertreten durch:
Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 20.062,69. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsONach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 5/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning zur Einsicht der Beteiligten a…
505 IN 5/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 15.05.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 5/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künft…
505 IN 5/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bremen, 30.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 5/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 25.09.2025 geprüft.
Widersprüche sind sc…
505 IN 5/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der des-pad UG (haftungsbeschränkt), Im Hollergrund 3, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 33670 HB), vertr. d.: Klaus-Peter Golde, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 25.09.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 23.07.2025
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