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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Vertrieb von Designmöbeln.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der designbotschaft GmbH ist am 02.10.2023 eröffnet worden. Am 08.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss einer außergerichtlichen vergleichsweisen Regelung verfahren. Danach leistet der geschäftsführende Gesellschafter zur Abgeltung erhobener Haftungsansprüche/ Zahlungsansprüche eine Zahlung i. H. v. 39.297,30 € in die Insolvenzmasse. Das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO ist durchgeführt worden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.06.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist oder von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben werden.
Originalbekanntmachung
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