Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DESKA-Alarmanlagen, Beleuchtungs- und Sicherheitssysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schulstr. 29, 45549 Sprockhövel
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 15258
EUID
DER2503.HRB15258
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 122/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Thomas Deska
Adresse
Salzweg 27, 45527 Hattingen
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
02.04.2025
Beschlussdatum
07.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Planung, der Vertrieb, die Montage, die Installation von Alarmanlagen und Beleuchtungs- und Sicherheitssystemen sowie der Vertrieb von Produkten der Unterhaltungselektronik und der Betrieb eines Elektrogroß- und Einzelhandels.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DESKA-Alarmanlagen, Beleuchtungs- und Sicherheitssysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt und hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters, wobei der Regelsatz mindestens 1.000,00 EUR betragen soll. Neben der Vergütung sind besondere Kosten als Auslagen zu erstatten oder ein vergütungsabhängiger Pauschsatz von maximal 30 Prozent der Regelvergütung zu fordern. Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden. Die Vergütungsentscheidung stützt sich auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.04.2025. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft. Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 122/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15258 eingetragenen DESKA-Alarmanlagen, Beleuchtungs- und Sicherheitssysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schulstr. 29, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten dur…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 122/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15258 eingetragenen DESKA-Alarmanlagen, Beleuchtungs- und Sicherheitssysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schulstr. 29, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Dr. Thomas Deska, Salzweg 27, 45527 Hattingen und den Geschäftsführer Herrn Rainer Deska, Waldstr. 51, 45525 Hattingen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.04.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
160 IN 122/19
Amtsgericht Essen, 07.07.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.