Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 4316
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DESTA Dessauer Stahl- und Apparatebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 4316
EUID
DEW1215.HRB4316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 106/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Jacobs
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig
Telefon
0341/303850
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
15.08.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2024
Berichtstermin
22.10.2024 , 10:05 Uhr
Prüfungstermin
22.10.2024 , 10:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der DESTA Dessauer Stahl- und Apparatebau GmbH ist am 15.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dessau-Roßlau. Rechtsanwalt Thomas Jacobs von Brinkmann & Partner in Leipzig ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Abweichend von der gesetzlichen Regelung sollen die Anmeldungen und beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Verwalters zur Einsicht ausgelegt werden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin findet am 22.10.2024 um 10:05 Uhr im Saal 012 des Amtsgerichts Dessau-Roßlau statt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Entscheidungen abgestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 106/24: Über das Vermögen der DESTA Dessauer Stahl- und Apparatebau GmbH, Zeppelinstraße 10, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 4316), vertr. d.: Maik Warzecha, Lange Straße 34, 06809 Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch, (Geschäftsführer), ist am 15.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolve…
2 IN 106/24: Über das Vermögen der DESTA Dessauer Stahl- und Apparatebau GmbH, Zeppelinstraße 10, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 4316), vertr. d.: Maik Warzecha, Lange Straße 34, 06809 Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch, (Geschäftsführer), ist am 15.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 22.10.2024, 10:05 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung sowie
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 106/24 In dem Insolvenzverfahren DESTA Dessauer Stahl- und Apparatebau GmbH, Zeppelinstraße 10, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 4316), vertr. d.: Maik Warzecha, Lange Straße 34, 06809 Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Jacobs gem. § 208 InsO Masse…
2 IN 106/24 In dem Insolvenzverfahren DESTA Dessauer Stahl- und Apparatebau GmbH, Zeppelinstraße 10, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 4316), vertr. d.: Maik Warzecha, Lange Straße 34, 06809 Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Jacobs gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 18.09.2024
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