Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dethaye Bedachungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 101991
EUID
DEP2305.HRB101991
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 20/20 -1-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
26.02.2024
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
11.03.2024
Schlusstermin
26.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 26.02.2024 angesetzt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, darunter die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Finanzamt Hannover-Land I. Im weiteren Verlauf wurde das schriftliche Verfahren zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 11.03.2024 festgelegt wurde. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Zur Verteilung stehen Mittel in Höhe von 248.203,49 EUR zur Verfügung, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 685.621,80 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 26.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
26.02.20…
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
26.02.2024.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu dem vom Finanzamt Hannover-Land I vorgeschlagenen Vergleich, wonach dieses sich verpflichtet, zur Abgeltung der Anfechtungsansprüche einen Betrag i.H.v. 135.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zu zahlen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 17.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung…
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, soll die Schlussverteilung stattfinden. Zur Verteilung stehen Mittel in Höhe von 248.203,49 € abzüglich noch festzusetzender Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen und Mehrwertsteuer so…
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, soll die Schlussverteilung stattfinden. Zur Verteilung stehen Mittel in Höhe von 248.203,49 € abzüglich noch festzusetzender Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen und Mehrwertsteuer sowie Gerichtskosten zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 685.621,80 € zu berücksichtigen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgericht - Insolvenzgericht - Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln, Az.: 37 IN 20/20 -1-, zur Einsicht ausgelegt. Auf die Frist des § 189 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens f…
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits erhaltener Vorschüsse
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 320.903,09 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Für die Bemühungen im Wege der Sanierung, inklusive der Abwicklungen der Insolvenzgelder wurde ein Zuschlag i.H.v. 15% beantragt und festgesetzt.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stich…
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 26.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
37 IN 20/20 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 20.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 20/20 -1-: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen is…
37 IN 20/20 -1-: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dethaye Bedachungen GmbH, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 101991), vertr. d.: Maurice Dethaye, Lindenbrink 14, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 23.07.2026
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