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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Düsseldorf hat den am 24.07.2025 eingegangenen Antrag der Gläubiger auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DETRANSPORT UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht darauf, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das schuldnerische Vermögen jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt vom 02.06.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
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