Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dettling Deutsche Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 12, 90402 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 7720
EUID
DED3310V.HRA7720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1022/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt George Michael
Kanzlei
LECON Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Adresse
Badstraße 5, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Beschluss Genehmigung Masseausgabe
09.01.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
24.01.2024
Bekanntmachung Masseunzulänglichkeit
25.01.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dettling Deutsche Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 29.12.2023 beantragt, einen Betrag von 2.350,25 € aus der Masse für eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Deckung der Risiken aus der Betriebsfortführung zu entnehmen. Das Amtsgericht Nürnberg hat diesem Antrag mit Beschluss vom 09.01.2024 stattgegeben, da erhöhte Haftungsrisiken für den Verwalter bestehen und die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin als völlig ungeordnet eingestuft werden. Am 24.01.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Diese Anzeige ist am 25.01.2024 bekannt gemacht worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1022/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dettling Deutsche Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Grundhaus Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Spitzer Tommy
Registergericht: Amtsgericht Nürn…
IN 1022/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dettling Deutsche Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Grundhaus Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Spitzer Tommy
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 7720
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt George Michael, LECON Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Badstraße 5, 90402 Nürnberg, Gz.: IN-GE/BA-23-000227 1.1.
- Insolvenzverwalter -
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Beschluss:
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Dem Insolvenzverwalter wird gestattet einen Betrag von 2.350,25 € aus der Masse für eine abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Deckung der Risiken aus der Betriebsfortführung zu entnehmen.
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Gründe:
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Mit Antrag vom 29.12.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Entnahme eines Auslagenvorschusses i.H.v. 2.350,25 € aus der Masse für eine von ihm abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Deckung der Risiken aus der Betriebsfortführung.
Grds. sind die Kosten einer Haftpflichtversicherung gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 InsVV durch die Vergütung des Insolvenzverwalters abgedeckt. Ist der Insolvenzverwalter jedoch einem über Satz 1 hinausgehendes Haftungsrisiko ausgesetzt, so kann er eine über 2 Mio hinausgehende Haftpflichtversicherung abschließen, um dieses Risiko abzudecken. In vorliegendem Verfahren liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, da der Geschäftsführer der Komplementärin Herr Spitzer, für die Schuldnerin und somit auch nicht für den vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalter präsent ist. Eine geordnete Sachaufklärung kann somit durch den Insolvenzverwalter nur unter erschwerten Bedingungen erfolgen. Auch sind die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin völlig ungeordnet. Der Geschäftsführer hat seit 2022 keine Finanzbuchhaltung mehr erstellt. Das Unternehmen (in der Betriebsfortführung) befindet sich in einem wirtschaftlichen Blindflug.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1022/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dettling Deutsche Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Grundhaus Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Spitzer Tommy
Registergericht: Amtsgericht Nürn…
IN 1022/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dettling Deutsche Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Grundhaus Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Spitzer Tommy
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 7720
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 24.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.01.2024
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