Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28368
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DEUNORD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Güntherstraße 42 e, 44143 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 28368
EUID
DER2402.HRB28368
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 145/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Telefon
0231/54110
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.12.2025 , 10:32 Uhr
Eröffnung
07.05.2026 , 09:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.06.2026
Berichtstermin
29.07.2026
Prüfungstermin
29.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere bezogen auf den Import und Export von und nach China, mit Ausnahme steuerlicher Beratung und Rechtsberatung; Import und Export von Waren aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUNORD GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28368, ist am 17.12.2025 um 10:32 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele bestellt worden. Das Verfahren ist am 07.05.2026 um 09:42 Uhr aufgrund des Antrags der Schuldnerin formell eröffnet worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 24.06.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.07.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 06.07.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund nieder. Der Prüfungstermin findet am 29.07.2026 statt, an dem auch schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten eingereicht werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 145/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28368 eingetragenen DEUNORD GmbH, Güntherstraße 42 e, 44143 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Chunlei Yao, Leipziger Straße 10 ,…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 145/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28368 eingetragenen DEUNORD GmbH, Güntherstraße 42 e, 44143 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Chunlei Yao, Leipziger Straße 10 , 44139 Dortmund
Geschäftszweig: Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere bezogen auf den Import und Export von und nach China, pp
ist am 17.12.2025, um 10:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 145/25
Amtsgericht Dortmund, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 145/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28368 eingetragenen DEUNORD GmbH, Güntherstraße 42 e, 44143 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Chunlei Yao, Leipziger Straße 10 , 44139 Dortmund
Geschäftszweig: Erbr…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 145/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28368 eingetragenen DEUNORD GmbH, Güntherstraße 42 e, 44143 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Chunlei Yao, Leipziger Straße 10 , 44139 Dortmund
Geschäftszweig: Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere bezogen auf den Import und Export von und nach China, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.05.2026, um 09:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, Telefon: 0231/54110, Fax: 02315411266.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
258 IN 145/25
Amtsgericht Dortmund, 07.05.2026
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