Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DEUTSCHE DENK MAL AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Dotzheimer Straße 61, 65197 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 24978
EUID
DEM1906.HRB24978
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 332/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch
Kanzlei
BGP Insolvenzverwaltungen
Adresse
Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden
Telefon
0611 / 180 89-100
E-Mail
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
19.03.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
29.07.2025
Schlusstermin
18.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, der Erwerb und das Halten von Firmenbeteiligungen jeder Rechtsform, auch an Gesellschaften, die auf dem Immobiliensektor tätig sind, sowie die Verwaltung dieser Gesellschaften und Beteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Eine besondere Gläubigerversammlung fand am 19.03.2024 statt, um über einen gerichtlichen Vergleich mit der Josef Grund Gerüstbau GmbH zu entscheiden. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 29.07.2025 festgelegt wurde. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden, wobei der Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis der 18.08.2026 ist. Der verfügbare Massebestand beträgt 528.63
638,68 EUR, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 5.151.119,43 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden gerichtlich festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Diens…
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 19.03.2024, 10:30 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- - Entscheidung über die Annahme des vor dem Landgericht Erfurt geschlossenen gerichtlichen Vergleichs vom 22.01.2024, 10 O 705/23 mit der Josef Grund Gerüstbau GmbH
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderun…
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 22.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
St…
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 18.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgeri…
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
um 95 % erhöht abzüglich
EUR
Kosten für die Übertragung von Regelaufgaben zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.11.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 622.023,45 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der geltend gemachte Zuschlag von 10% für Prüfungstermine und Gläubigerversammlungen konnte nur in Höhe von 5% berücksichtigt werden.
Der Verwalter begründete den beantragten Zuschlag zunächst damit, dass im Verfahren drei Prüfungstermine sowie drei Gläubigerversammlungen in Präsenz abgehalten worden seien. Hierfür werde ein Zuschlag von 0,10 Regelsätzen als angemessen angesehen. Auf die gerichtliche Nachfrage vom 16.12.2025 ergänzte er seine Begründung dahingehend, dass der beantragte Zuschlag von 10 % für die mehrfachen besonderen Prüfungstermine sowie die in Präsenz abgehaltenen Gläubigerversammlungen weiterhin als angemessen erachtet werde, da im Verfahren zwei Vergleiche geschlossen worden waren, die der Zustimmung der Gläubigerversammlung bedurften. Sie wären mit erheblichem Mehraufwand für den Unterzeichner verbunden gewesen. Die jeweilige Beschlussfassung musste im Vorfeld vorbereitet und begründet werden. Darüber hinaus waren beide Termine in Präsenz vor dem Insolvenzgericht abgehalten worden. Auch mit der Abhaltung von zwei besonderen Prüfungsterminen war ein deutlicher Mehraufwand verbunden. Diese waren nach der entsprechenden Anregung jeweils vorzubereiten, die Verzeichnisse zu erstellen und sodann nach deren Abhaltung nachzubereiten gewesen.
Die Führung der Tabelle durch den Insolvenzverwalter erfordert regelmäßig einen besonderen Aufwand, dieser ist aber Teil der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und daher auch mit der Regelvergütung abgegolten (LG Cottbus 24.1.2023 - 7 T 147/20, ZInsO 2023, 1661, 1665). (Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 3 Rn. 240, beck-online). Auch war die Anzahl der nachgemeldeten Forderungen (einmal eine und einmal 25 nicht derart hoch, dass ein Zuschlag gerechtfertigt wäre.
Im Ergebnis konnten daher nur 5 % Zuschlag im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Prüfung und Ausarbeitung der beiden Vergleiche anerkannt werden.
Insgesamt waren damit Zuschläge von 95% für den Mehraufwand des Verwalters im Zusammenhang mit dem obstruktiven Vorstand, der Beschaffung der Geschäftsunterlagen, der Unternehmensverflechtungen und der besonderen Gläubigerversammlungen zum Abschluss der Vergleiche anzuerkennen. In der Gesamtschau betrachtet, erscheint dieser Gesamtzuschlag angemessen.
Von der Vergütung in Abzug zu bringen waren die Rechtsanwaltskosten für die Beantragung eines Haftbefehls in Höhe von EUR netto (vgl. Buchung vom 08.03.2022, da es sich insoweit um die Übertragung einer Regelaufgabe des Insolvenvzerwalters handelt.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäfts…
10 IN 332/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE DENK MAL AG, Bierstadter Straße 9 a, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 24978), vertr. d.: 1. Thorsten Seegräber, Dotzheimer Str. 61, 65197 Wiesbaden, (Vorstand), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 528.638,68 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.151.119,43 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.06.2026
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