Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 706772
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Insolvenzprofil
Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Dynamostraße 13, 68165 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 706772
EUID
DEB8535.HRA706772
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 333/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch
Kanzlei
BGP Insolvenzverwaltungen
Adresse
Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden
Telefon
0611 / 180 89-100
E-Mail
Termine & Fristen
Berichtstermin
19.03.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
20.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Nach einer Anordnung zur besonderen Gläubigerversammlung im März 2024, die unter anderem die Entscheidung über einen gerichtlichen Vergleich mit der Josef Grund Gerüstbau GmbH zum Gegenstand hatte, wurde das Verfahren am 04.07.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt. Zuvor wurde für den 20.05.2025 ein Stichtag zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Einleitung von Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung festgelegt. Der verfügbare Massebestand belief sich zuletzt auf 22.299,10 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 2.242.4444,51 EUR zu berücksichtigen sind. Die Schlussverteilung ist angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persön…
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.11.2023, mit welchem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 207 InsO auf den 19.03.2024 anberaumt wurde, aufgehoben.
Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist im Übrigen das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 19.03.2024, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO), und zwar:
- Entscheidung über die Annahme des vor dem Landgericht Erfurt geschlossenen gerichtlichen Vergleichs vom 22.01.2024, 10 O 705/23 mit der Josef Grund Gerüstbau GmbH
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Wiesbaden, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persön…
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 04.07.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persön…
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 22.299,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.242.444,51 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (pe…
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 20.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persön…
10 IN 333/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal WH I GmbH & Co. KG, Riederbergstraße 4, 65195 Wiesbaden, (früher geschäftsansässig Alexandrastraße 2, 65187 Wiesbaden) (AG Mannheim, HRA 706772), vertr. d.: 1. Denk Mal Verwaltung GmbH, Wiesbaden, (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29160), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Seegräber, Platter Straße 18, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.10.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 29.103,82 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 11.025,96 EUR.
Die Summe der einzelnen festgesetzten Beträge ergibt 17.307,06 EUR und nicht, wie vom Verwalter angegeben 17307,05 EUR.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 210,00 EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.03.2025
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