Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Traumhaus AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 30469
EUID
DEM1906.HRB30469
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 394/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Philip Konen
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Trakehner Str. 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069 850 969 30
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.12.2023 , 17:25 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 10:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.05.2024
Berichtstermin
23.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
23.07.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Grundstücken, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen sowie die Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen gegenüber Tochtergesellschaften. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumhaus AG ist am 01.04.2024 um 10:12 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 01.12.2023 die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Philip Konen als Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 02.05.2024 anzumelden. Ein ursprünglicher mündlicher Berichts- und Prüfungstermin am 23.05.2024 wurde zunächst auf den 25.06.2024 und später auf den 23.07.2024 verlegt. Die Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem neuen Termin zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 394/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469), vertr. d.: 1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand), 2. Otfried Sinner, (Vorstand), ist am 01.12.2023 um 17:25 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltun…
10 IN 394/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469), vertr. d.: 1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand), 2. Otfried Sinner, (Vorstand), ist am 01.12.2023 um 17:25 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wiesbaden
14.02.2024
- Insolvenzgericht -
10 IN 394/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469),
vertreten durch:
1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand),
2. Otfried Sinner, (Vorstand),
- Antragstellerin -
Verf…
Amtsgericht Wiesbaden
14.02.2024
- Insolvenzgericht -
10 IN 394/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469),
vertreten durch:
1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand),
2. Otfried Sinner, (Vorstand),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M \ S \ L Dr. Silcher, z. Hd. Rechtsanwalt Preisner, Zettachring 2, 70567 Stuttgart,
wird der Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden -Insolvenzgericht- vom 07.02.2024 dahinegehend korrigiert, dass die Maßnahmen zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gemäß § 270e Abs. 1, 21, 22 InsO am 07.02.2024 um 17:25 Uhr erfolgt sind.
G r ü n d e:
Es handelt sich um ein offensichtliches Schreibversehen.
Amtsgericht Wiesbaden, 14.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 394/23: Über das Vermögen der Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469), vertr. d.: 1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand), 2. Otfried Sinner, (Vorstand), ist am 01.04.2024 um 10:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechts…
10 IN 394/23: Über das Vermögen der Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469), vertr. d.: 1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand), 2. Otfried Sinner, (Vorstand), ist am 01.04.2024 um 10:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Str. 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 850 969 30, Fax: 069 850 969 329, E-Mail: frankfurt@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Donnerstag, 23.05.2024, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Donnerstag, 23.05.2024, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 394/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469), vertr. d.: 1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand), 2. Otfried Sinner, (Vorstand), wird der auf den 23.05.2024 bestimmte Termin verlegt.
Neuer Termin wird bestimmt auf Dienstag, 25.06.2024, 1…
10 IN 394/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469), vertr. d.: 1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand), 2. Otfried Sinner, (Vorstand), wird der auf den 23.05.2024 bestimmte Termin verlegt.
Neuer Termin wird bestimmt auf Dienstag, 25.06.2024, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wiesbaden
27.05.2024
- Insolvenzgericht -
10 IN 394/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469),
vertreten durch:
Otfried Sinner, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M \ S \ L Dr. Silcher, z…
Amtsgericht Wiesbaden
27.05.2024
- Insolvenzgericht -
10 IN 394/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469),
vertreten durch:
Otfried Sinner, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M \ S \ L Dr. Silcher, z. Hd. Rechtsanwalt Preisner, Zettachring 2, 70567 Stuttgart,
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 2.:
Rechtsanwalt Sascha Mertes, Steubenstraße 5, 65189 Wiesbaden,
wird der Beschluss vom 01.04.2024 hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:
Statt "vertreten durch:
1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand),
2. Otfried Sinner, (Vorstand),"
muss es richtig heißen:
Otfried Sinner, (Vorstand),"
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Herr Wolfgang Fuchs war zum Zeitpunkt der Fassung des Beschlusses vom 01.04.2024 bereits nicht mehr Vorstand der Schuldnerin.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 394/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 30469),
vertreten durch:
1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand),
2. Otfried Sinner, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M \ S \ L Dr. Silcher, z. Hd. Rechtsanwalt Preisner, Zettachri…
10 IN 394/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 30469),
vertreten durch:
1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand),
2. Otfried Sinner, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M \ S \ L Dr. Silcher, z. Hd. Rechtsanwalt Preisner, Zettachring 2, 70567 Stuttgart,
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 2.:
Rechtsanwalt Sascha Mertes, Steubenstraße 5, 65189 Wiesbaden,
wird der mündliche Berichts- und Prüfungstermin vom 25.06.2024 aufgehoben und ein neuer mündlicher Berichts- und Prüfungstermin auf den
23.07.2024, 10:00 Uhr, Raum 1.018, Justizzentrum, Mainzer Str. 122-124, 65189 Wiesbaden
bestimmt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 19.06.2024
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