Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 15702
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Insolvenzprofil
Deutsche Mietomnibusse GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrich-Menges-Gasse 45, 47809 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 15702
EUID
DER1402.HRB15702
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
95 IN 2/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Murat Mumcuoglu
Adresse
Lange Straße 47, 47829 Krefeld
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
29.04.2025
Frist zur Stellungnahme/Kostenvorschuss
01.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Vorbereitung, Organisation und Durchführung europaweiter Fahrten mit Personenkraftwagen und Reiseomnibussen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Mietomnibusse GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Im April 2025 hat das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 29.04.2026 festgelegt wurde. Spätestens bis zu diesem Datum musste ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Im August 2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angabe des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 132.693,15 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger stand jedoch kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Aufgrund der Mitteilung des Verwalters, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde im August 2025 angeordnet, das Verfahren mangels Masse einzustellen, sofern bis zum 01.09.2025 kein Kostenvorschuss in Höhe von 3.212,96 EUR bei der Zahlstelle Krefeld eingezahlt wird. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zu diesem Datum schriftlich Stellung zu nehmen. Der vollständige Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 2/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15702 eingetragenen Deutsche Mietomnibusse GmbH, Friedrich-Menges-Gasse 45, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Mumcuoglu, Lange Straß…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 2/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15702 eingetragenen Deutsche Mietomnibusse GmbH, Friedrich-Menges-Gasse 45, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Mumcuoglu, Lange Straße 47 , 47829 Krefeld
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 eingesehen werden.
95 IN 2/18
Amtsgericht Krefeld, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 2/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15702 eingetragenen Deutsche Mietomnibusse GmbH, Friedrich-Menges-Gasse 45, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Mumcuoglu, Lange Straß…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 2/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15702 eingetragenen Deutsche Mietomnibusse GmbH, Friedrich-Menges-Gasse 45, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Mumcuoglu, Lange Straße 47 , 47829 Krefeld
wird gem. §§ 207, 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgend anberaumte Termin im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird.
Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 01.09.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 212,96 EUR bei der Zahlstelle Krefeld, IBAN DE12370100500011387509 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind mit dem gerichtlichem Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen bzw. Einwendungen zu erheben
- zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO
- zum Schlussbericht und zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
- zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
- zum Schlussverzeichnis der bei einer möglichen Nachtragsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen
Der zuvor genannte Termin dient zudem zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 2/18
Amtsgericht Krefeld, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 2/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15702 eingetragenen Deutsche Mietomnibusse GmbH, Friedrich-Menges-Gasse 45, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Mumcuoglu, Lange Straß…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 2/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15702 eingetragenen Deutsche Mietomnibusse GmbH, Friedrich-Menges-Gasse 45, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Mumcuoglu, Lange Straße 47 , 47829 Krefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 132.693,15 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
95 IN 2/18
Amtsgericht Krefeld, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 2/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15702 eingetragenen Deutsche Mietomnibusse GmbH, Friedrich-Menges-Gasse 45, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Mumcuoglu, Lange Straß…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 2/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15702 eingetragenen Deutsche Mietomnibusse GmbH, Friedrich-Menges-Gasse 45, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Mumcuoglu, Lange Straße 47 , 47829 Krefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 2/18
Amtsgericht Krefeld, 01.04.2025
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