Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenVR 10313
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Deutscher Hilfsdienst Kreisverband e.V. Marl
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen VR 10313
EUID
DER2507.VR10313
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 7/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Brassertstr. 68, 45768 Marl
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.02.2024 , 12:45 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.06.2024
Berichtstermin
01.07.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
01.07.2024 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter VR 10313 eingetragenen Vereins Deutscher Hilfsdienst Kreisverband e.V. Marl ist am 01.05.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Vorläufige Maßnahmen sind am 20.02.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Verfahren 160 IN 7/24 und 160 IN 52/24 sind miteinander verbunden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2024 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 19.06.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 01.07.2024 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Essen angesetzt. In diesem Termin soll unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Die Insolvenzverwalterin ist beauftragt, einen Insolvenzplan zu erstellen. Am 02.07.2024 ist die Anordnung aufgehoben worden, das Verfahren mündlich durchzuführen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter VR 10313 eingetragenen Verein Deutscher Hilfsdienst Kreisverband e.V. Marl, Elbestr. 6, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rainer Vark, El…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter VR 10313 eingetragenen Verein Deutscher Hilfsdienst Kreisverband e.V. Marl, Elbestr. 6, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rainer Vark, Elbestr. 6, 45768 Marl und Herrn Michael Nowak, Elbestr. 6, 45768 Marl
ist am 20.02.2024, um 12:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 7/24
Amtsgericht Essen, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 7/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter VR 10313 eingetragenen Verein Deutscher Hilfsdienst Kreisverband e.V. Marl, gegründet am 08.08.1969, Elbestr. 6, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rainer Vark, Elbestr. 6, 4…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 7/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter VR 10313 eingetragenen Verein Deutscher Hilfsdienst Kreisverband e.V. Marl, gegründet am 08.08.1969, Elbestr. 6, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rainer Vark, Elbestr. 6, 45768 Marl und Herrn Michael Nowak, Elbestr. 6, 45768 Marl
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.05.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 160 IN 7/24 und 160 IN 52/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 01.07.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt einen Insolvenzplan zu erstellen.
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
160 IN 7/24
Essen, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter VR 10313 eingetragenen Verein Deutscher Hilfsdienst Kreisverband e.V. Marl, Elbestr. 6, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rainer Vark, Elbestr. 6, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter VR 10313 eingetragenen Verein Deutscher Hilfsdienst Kreisverband e.V. Marl, Elbestr. 6, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rainer Vark, Elbestr. 6, 45768 Marl und Herrn Michael Nowak, Elbestr. 6, 45768 Marl
weitere Beteiligte:
vorläufige Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
160 IN 7/24
Amtsgericht Essen, 02.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.