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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gesundheitsfürsorge, insbesondere die Durchführung der Rettungsdienstaufgaben nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz. Insbesondere sind - bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung - in der Regel in Notarzt- oder Rettungswagen - in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfall Versorgung), - sonstige kranke, verletzte oder hilfsbedürftige Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während einer Fahrt der fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist, zu befördern (qualifizierter Krankentransport), - zur Versorgung von Notfallpatienten den Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven und Organen für Transplantationen durchzuführen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHES ROTES KREUZ Rettungsdienst Hersfeld gemeinnützige GmbH ist am 06.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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