Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Deuturam GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 58498
EUID
DEM1201.HRB58498
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 429/22 D-9-6
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Mustafa Kederoglu
Adresse
Hohe Kanzel 14, 65931 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.04.2020
Widerspruchsfrist
22.04.2024
Einspruchsfrist
21.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Deuturam GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen bis zum 08.04.2024 im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei Widerspruchsfristen bis zum 22.04.2024 bestanden. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Masse beendet ist. Die Schlussverteilung hat stattgefunden, wobei Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von 1.018.413,89 € festgestellt wurden und ein Betrag von 140.107,17 € zur Verteilung zur Verfügung stand. Das Insolvenzverfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 429/22 D-9-6 Das Insolvenzverfahren Deuturam GmbH, Hohe Kanzel 14, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58498),
vertreten durch:
Mustafa Kederoglu, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Ent…
810 IN 429/22 D-9-6 Das Insolvenzverfahren Deuturam GmbH, Hohe Kanzel 14, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58498),
vertreten durch:
Mustafa Kederoglu, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 429/22 D-9-6 - In dem Insolvenzverfahren Deuturam GmbH, Hohe Kanzel 14, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58498),
vertreten durch:
Mustafa Kederoglu, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Ver…
810 IN 429/22 D-9-6 - In dem Insolvenzverfahren Deuturam GmbH, Hohe Kanzel 14, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58498),
vertreten durch:
Mustafa Kederoglu, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren der Firma Deuturam GmbH vertreten durch Herrn Mustafa Kederoglu (GF) findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis wurden auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes - Insolvenzgerichtes -, Frankfurt am Main, Az.: - 810 IN 429/2…
In dem Insolvenzverfahren der Firma Deuturam GmbH vertreten durch Herrn Mustafa Kederoglu (GF) findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis wurden auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes - Insolvenzgerichtes -, Frankfurt am Main, Az.: - 810 IN 429/22 D-9-4 -, niedergelegt.
Es wurden Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 1.018.413,89 festgestellt. Zur Verteilung stehen insgesamt € 140.107,17 abzgl. noch zu begleichender Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Damit wird eine noch zu ermittelnde Quote erreicht. Auf die Fristen der §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 429/22 D-9-6 In dem Insolvenzverfahren Deuturam GmbH, Hohe Kanzel 14, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58498),
vertreten durch:
Mustafa Kederoglu, Hohe Kanzel 14, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem…
810 IN 429/22 D-9-6 In dem Insolvenzverfahren Deuturam GmbH, Hohe Kanzel 14, 65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58498),
vertreten durch:
Mustafa Kederoglu, Hohe Kanzel 14, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 21.07.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
23.05.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 429/22 D-9-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Deuturam GmbH
Hohe Kanzel 14
65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58498),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xx
Su…
Amtsgericht Frankfurt am Main
23.05.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 429/22 D-9-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Deuturam GmbH
Hohe Kanzel 14
65931 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58498),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xx
Summe EUR xx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 201.522,71 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xx, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der Prüfung und Einziehung von Forderungen aus Lieferung und Leistung auf Grund einer unwirksam erfolgten Abtretung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 17,5% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xx rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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