Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DEV Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heinrichstr. 26, 44137 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 34084
EUID
DER2402.HRB34084
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 1064/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Adresse
Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
20.10.2025 , 10:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.12.2025
Einsichtnahme Unterlagen
15.12.2025
Prüfungstermin
08.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Auf- und Abbau sowie Vermietung von Gerüsten, Handel mit Gerüsten und Gerüstmaterial sowie Gerüstbau dienenden Maschinen und Zubehörteilen. Ferner Ausführung von dem Gerüstbau nahestehenden Dienstleistungen. Die Reinigung von Industrieanlagen, Kraftwerk und Raffinerien, Reinigung aller Art, insbesondere die Reinigung von und in Gebäuden, die Reinigung sämtlicher Glasarten, die Reinigung, Pflege und Versiegelung von Fußböden, die Reinigung von Fassaden, die Reinigung von Maschinen. Der Feuerfestbau, der Industrieofenbau, der Hochbau, der Innenausbau und die Abbrucharbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEV Bau GmbH mit Sitz in Dortmund ist am 20.10.2025 um 10:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das Verfahren wurde durch einen am 14.11.2024 eingegangenen Antrag einer Gläubigerin eröffnet und mit dem Verfahren 253 IN 17/25 verbunden. Rechtsanwalt Marco Kuhlmann ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 04.1erm 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.01.2026. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.12.2025 zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund ausgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1064/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34084 eingetragenen DEV Bau GmbH, Heinrichstr. 26, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yusuf Eroglu, Albrechtstr. 13, 44137 Dortmund
Geschäftszweig: Planung, A…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1064/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34084 eingetragenen DEV Bau GmbH, Heinrichstr. 26, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yusuf Eroglu, Albrechtstr. 13, 44137 Dortmund
Geschäftszweig: Planung, Auf- und Abbau sowie Vermietung von Gerüsten, Handel mit Gerüsten und Gerüstmaterial sowie Gerüstbau dienenden Maschinen und Zubehörteilen. PP
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 20.10.2025, um 10:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 253 IN 1064/24 und 253 IN 17/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
253 IN 1064/24
Dortmund, 20.10.2025
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