Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DeVeTec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 104377
EUID
DEV1109.HRB104377
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
105 IN 60/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragstellung
19.12.2024
Eröffnung
01.03.2025 , 08:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit
12.03.2025
Forderungsanmeldefrist
02.05.2025
Berichtstermin
23.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Konstruktion, Herstellung, Vertrieb und Betrieb von Systemen zur Energierückgewinnung udn Energieumwandlung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Abwärmenutzung und Anlagen auf Basis der Organic Rankine Cycle Technologie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeVeTec GmbH ist am 01.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 19.12.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.05.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.05.2025. Ab dem 09.05.2025 werden die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 12.03.2025 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeVeTec GmbH ist am 01.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde von der Schuldnerin am 19.12.2024 gestellt. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeVeTec GmbH ist am 01.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde von der Schuldnerin am 19.12.2024 gestellt. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.05.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.05.2025. Die Unterlagen werden ab dem 09.05.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 12.03.2025 ging die Anzeige der Insolvenzverwalterin ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 60/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 eingetragenen DeVeTec GmbH, Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Fetter,…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 60/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 eingetragenen DeVeTec GmbH, Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Fetter,
ist am 12.03.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
105 IN 60/24
Amtsgericht Saarbrücken, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 60/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 eingetragenen DeVeTec GmbH, Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Fetter,
Geschäftszweig: Die Konze…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 60/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 eingetragenen DeVeTec GmbH, Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Fetter,
Geschäftszweig: Die Konzeption, Konstruktion, Entwicklung, Simulation und Berechnung sowie die Beratung im Bereich der Energierückgewinnung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.03.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Petra Gerlach, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken, Telefon: 0681-925 5850, Fax: 0681- 9255 8525.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 09.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 20a niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
105 IN 60/24
Saarbrücken, 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 60/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 eingetragenen DeVeTec GmbH, Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bjö…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 60/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 eingetragenen DeVeTec GmbH, Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Fetter,
wird der Beschluss vom 06.01.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit des Rubrums wie folgt berichtigt:
Das Rubrum lautet richtig:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 eingetragenen DeVeTec GmbH, Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Fetter,
Gründe:
Das Rubrum des fehlerhaften Beschlusses war wie geschehen zu berichtigen, da aufgrund eines Übertragungsfehlers die Nummer der Schuldnerin im Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken falsch wiedergegeben wurde . Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 und nicht - wie im fehlerhaften Beschluss enthalten - unter HRB 12091 eingetragen.
Sulzbach, 10.01.2025
Amtsgericht
Kaiser
Richterin am Amtsgericht
105 IN 60/24
Amtsgericht Saarbrücken, 14.01.2025
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