Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Osthofener Str. 76, 67575 Eich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRA 10128
EUID
DET2304V.HRA10128
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
16 IN 66/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
08.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Worms hat einen Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 08.04.2025 bestimmt, in dem über die Zustimmung zum gerichtlichen Widerrufsvergleich mit dem ehemaligen Geschäftsführer Heinz Dieter Münk abgestimmt wird. Der Vergleich sieht eine Zahlung von 7.000 Euro an die Insolvenzmasse vor. Bis zum 24.00 Uhr des Tages vor der Versammlung müssen Einwendungen eingehen. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Terminsbestimmung zuzustellen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
Abschrift
16 IN 66/18
11.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG, Osthofener Straße 76, 67575 Eich (AG Mainz, HRA 10128),
vertreten durch:
1. nova-matic Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter H…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
Abschrift
16 IN 66/18
11.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
nova-matic electronic Rühlemann GmbH & Co. KG, Osthofener Straße 76, 67575 Eich (AG Mainz, HRA 10128),
vertreten durch:
1. nova-matic Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Heinz Dieter Münk, Osthofener Straße 76, 67575 Eich, (Geschäftsführer),
wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt bestimmt auf
Dienstag, den 08.04.2025.
Bis zu diesem Datum (24.00 Uhr) müssen eventuelle Einwendungen und Stellungnahmen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
TAGESORDNUNGSPUNKT:
Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Ziff. 3 InsO zum gerichtlichen Widerrufsvergleichs im Zivilverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin Herr Heinz Dieter Münk, Osthofener Straße 76, 67575 Eich.
Der Vergleich lautet wie folgt:
1) Der Beklagte Münk zahlt an die Insolvenzmasse einen Betrag von 7.000,- Euro.
2) Damit sind alle streitgegenständliche Ansprüche aufgehoben.
3) Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
4) Dem Kläger (Insolvenzverwalter) bleibt vorbehalten, den Vergleich durch Schriftsatz gegenüber dem Prozessgericht bis zum 30.04.2025 zu widerrufen.
Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung dieser Terminsbestimmung an die Gläubiger beauftragt.
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Worms, den 11.03.2025
- Insolvenzgericht -
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