In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deWe Dienstleistungen GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger am 13.02.2024 auf eigenen Antrag aus dem Amt entlassen worden. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden verschiedene Termine und Entscheidungen dokumentiert: Ein besonderer Termin zur Gläubigerversammlung fand am 15.03.2024 statt. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden in einem Prüfungstermin am 02.07.2025 geprüft. Die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters wurde im Februar 2026 festgesetzt, ebenso die Vergütung des neuen Insolvenzverwalters im Mai 2026. Am 28.05.202wechselte das Verfahren in die Phase der Schlussverteilung, wobei ein verfügbarer Massebestand von 19.950,26 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 1.862.887,65 EUR angezeigt wurden. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung wurde am 06.05.2026 beschlossen, wobei ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 20.08.2026 bestimmt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 20.02.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 2/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427),
vertreten durch:
1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen…
Amtsgericht Bremen 20.02.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 2/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427),
vertreten durch:
1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwalt Soeren Eckhoff, Busestr, 38, 28213 Bremen,
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des ehemaligen Insolvenzverwalters bezieht und die € 41.660,07 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 10,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Der Vorschuss vom 20.01.2023 in Höhe von € 17.969,00 war von der Vergütung abzuziehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
13.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 2/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427),
vertreten durch:
1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen…
Amtsgericht Bremen
13.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 2/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427),
vertreten durch:
1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwalt Soeren Eckhoff, Busestr, 38, 28213 Bremen,
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 15.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 14.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 2/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427), vertr. d.: 1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 02.07…
505 IN 2/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427), vertr. d.: 1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 02.07.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 06.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 2/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427),
vertreten durch:
1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen…
Amtsgericht Bremen 06.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 2/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427),
vertreten durch:
1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwalt Soeren Eckhoff, Busestr, 38, 28213 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die 41.660,07 EUR beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von *** EUR, § 2 InsVV.
Der Insolvenzverwalter berechnet aufgrund seiner stark verkürzten Tätigkeit einen Abschlag in Höhe von 90,00 %, § 3 Abs,2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7,8 InsVV.
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.04.2026 wird Bezug genommen
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 2/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427), vertr. d.: 1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schl…
505 IN 2/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427), vertr. d.: 1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 20.08.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 2/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427), vertr. d.: 1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäft…
505 IN 2/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427), vertr. d.: 1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 19.950,26 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.862.887,65 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 2/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427), vertr. d.: 1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag …
505 IN 2/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der deWe Dienstleistungen GmbH, Oslebshauser Heerstr. 102, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 30427), vertr. d.: 1. Grazyna Blewaska, Ramdohrstr. 10, 28205 Bremen, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 25.09.2025
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