Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DG Tech Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Berghagen 74, 53773 Hennef
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 17378
EUID
DER3208.HRB17378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 121/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Sinja Schlotter
Adresse
Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef
Telefon
02242/969870
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.08.2025 , 12:09 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 10:58 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.11.2025
Prüfungstermin
26.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Tätigkeiten im Innenausbau, im Bautentrocknungsgewerbe, im Holz- und Bautenschutzgewerbe, Arbeiten in der Raumausstattung und generell die Durchführung von Arbeiten im gesamten Baubereich sowie die Vermittlung von entsprechenden Bauleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DG Tech Bau GmbH ist am 01.10.2025 um 10:58 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 09.07.2025 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 26.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Sinja Schlotter zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Sinja Schlotter nun als endgültige Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 10.11.2025. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 26.12.2025. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Einsicht in die Tabelle mit den Forderungen ist ab dem 25.11.2025 möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 121/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17378 eingetragenen DG Tech Bau GmbH, Berghagen 74, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Eric Gülden, Buchholzstraße 4, 53567 Bu…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 121/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17378 eingetragenen DG Tech Bau GmbH, Berghagen 74, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Eric Gülden, Buchholzstraße 4, 53567 Buchholz
Geschäftszweig: Tätigkeiten im Innenausbau, Im Bautrocknungsgewerbe, im Holz- und Bautenschutzgewerbe u. a.
ist am 26.08.2025, um 12:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Sinja Schlotter, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 121/25
Amtsgericht Bonn, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 121/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17378 eingetragenen DG Tech Bau GmbH, Berghagen 74, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Eric Gülden, Buchholzstraße 4, 53567 Buchholz
Geschäftszweig: Tätigkeiten i…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 121/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17378 eingetragenen DG Tech Bau GmbH, Berghagen 74, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Eric Gülden, Buchholzstraße 4, 53567 Buchholz
Geschäftszweig: Tätigkeiten im Innenausbau, Im Bautrocknungsgewerbe, im Holz- und Bautenschutzgewerbe u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 10:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Sinja Schlotter, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242/969870, Fax: 02242/9698710.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.12.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 25.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 121/25
Amtsgericht Bonn, 01.10.2025
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