Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DGH Sand Casting Corporate GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Colsmanstraße 25, 88045 Friedrichshafen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 726019
EUID
DEB8537.HRA726019
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 337/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch
Adresse
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon
0751 9771990
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
04.01.2024
Widerspruchsfrist
03.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Sand Casting Corporate GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Ravensburg. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung einer von Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko im Verfahren über das Vermögen der DGH Hof GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung in Höhe von 120.278,43 Euro. In diesem Bereich hat der Sonderinsolvenzverwalter allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Zudem erfolgt die Prüfung der bis zum 04.01.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 64-75) im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 03.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DGH Sand Casting Corporate GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin DGH Friedrichshafen Verwaltungs GmbH, Colsmanstraße 25, 88045 Friedrichshafen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Hettstedt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registerg…
20 IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DGH Sand Casting Corporate GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin DGH Friedrichshafen Verwaltungs GmbH, Colsmanstraße 25, 88045 Friedrichshafen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Hettstedt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER & Kollegen, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 000632-20/jb/so
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 9771990
Telefax: 0751 97719920
Email: info@danckelmann.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGH Hof GmbH & Co. KG (Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen 564 IN 731/20) unter lfd. Nr. 58 angemeldeten Forderung in Höhe von zusammen 120.278,43 Euro.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DGH Sand Casting Corporate GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin DGH Friedrichshafen Verwaltungs GmbH, Colsmanstraße 25, 88045 Friedrichshafen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Hettstedt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registerg…
20 IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DGH Sand Casting Corporate GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin DGH Friedrichshafen Verwaltungs GmbH, Colsmanstraße 25, 88045 Friedrichshafen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Hettstedt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726019
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER & Kollegen, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 000632-20/jb/so
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1. Die Prüfung der bis 04.01.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 64-75 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 25.03.2024
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