Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 61347
EUID
DEP2305.HRB61347
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
910 IN 62/24 - 1 -
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.03.2024 , 11:01 Uhr
Eröffnung
28.03.2024 , 09:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2024
Prüfungstermin
27.06.2024
Stichtag schriftliches Prüfungsverfahren
20.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Personaldienstleistungen jeder Art, von Personalservice sowie die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung entsprechend dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Weiter umfasst der Gesellschaftszweck in Verbindung mit vorgenannter Tätigkeit die Gründung unselbständiger Filialen; Verwaltung eigener und fremder Immobilien. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Ferner: Gebäudemanagement, insbesondere Hausmeisterdienste und Montage vorgefertigter Teile.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH ist am 28.03.2024 um 09:44 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 05.03.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 26.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für das schriftliche Prüfungsverfahren ist auf den 27.06.2024 festgelegt. Im Anschluss daran wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein neuer Stichtag für diese Prüfung auf den 20.04.2026 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH ist am 28.03.2024 um 09:44 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 27.05.2024. Der Stichtag, der dem Prüfungster…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH ist am 28.03.2024 um 09:44 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 27.05.2024. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 27.06.2024 festgelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Masseunzulänglichkeit festgestellt worden. Ein weiterer Stichtag für das schriftliche Prüfungsverfahren nach Ablauf der Anmeldefrist wurde auf den 20.04.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 62/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldef…
910 IN 62/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 62/24 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2024 um 11:01 Uhr die vorläufige Verwal…
910 IN 62/24 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2024 um 11:01 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch, Berliner Allee 13, 30175 Hannover, Tel.: 0511 87458134, Fax: 030 896688100 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 05.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 62/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 26.03.2024 gem. § 208 InsO an…
910 IN 62/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 26.03.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 62/24 - 1 -: Über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 28.03.2024 um 09:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwa…
910 IN 62/24 - 1 -: Über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 28.03.2024 um 09:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch, Berliner Allee 13, 30175 Hannover, Tel.: 0511 87458134, Fax: 030 896688100.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 62/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung Rechtsanwalt …
910 IN 62/24 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGM Dienstleistungen und Gebäudemanagement GmbH, Am Klagesmarkt 22, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 61347), vertr. d.: Raphael Schumacher, Ifflandstraße 34, 30169 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.01.2025
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