Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bauwerk holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Milchstr. 10, 30916 Isernhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 59528
EUID
DEP2305.HRB59528
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 399/21 - 5
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Sämisch
Adresse
Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover
Telefon
0511 999 796-10
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
29.10.2025
Prüfungstermin
12.11.2025
Schlusstermin
07.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung von eigenem Vermögen sowie Beteiligungen an anderen Gesellschaften; ferner die Erbringung von Verwaltungs- und Finanzdienstleistungen für verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauwerk holding GmbH sind Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Diese Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.10.2025 beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Sämisch anzumelden. Ein besonderer Prüfungstermin für diese und weitere Forderungen ist auf den 12.11.2025 festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 12.828,16 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 829,71 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt, wobei der Stichtag für Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis der 07.04.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 399/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauwerk holding GmbH, Milchstraße 10, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 59528), vertr. d.: Bernward Miezal, Hartenbrakenstraße 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch…
908 IN 399/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauwerk holding GmbH, Milchstraße 10, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 59528), vertr. d.: Bernward Miezal, Hartenbrakenstraße 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 13.820,66 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.365,48 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 15.186,14 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 399/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauwerk holding GmbH, Milchstraße 10, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 59528), vertr. d.: Bernward Miezal, Hartenbrakenstraße 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
S…
908 IN 399/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauwerk holding GmbH, Milchstraße 10, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 59528), vertr. d.: Bernward Miezal, Hartenbrakenstraße 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 399/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauwerk holding GmbH, Milchstraße 10, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 59528), vertr. d.: Bernward Miezal, Hartenbrakenstraße 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäft…
908 IN 399/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauwerk holding GmbH, Milchstraße 10, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 59528), vertr. d.: Bernward Miezal, Hartenbrakenstraße 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Sämisch, Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 999 796-10, Fax: 0511 999 796-11 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 12.828,16 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 829,71 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 399/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauwerk holding GmbH, Milchstraße 10, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 59528), vertr. d.: Bernward Miezal, Hartenbrakenstraße 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO wer…
908 IN 399/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauwerk holding GmbH, Milchstraße 10, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 59528), vertr. d.: Bernward Miezal, Hartenbrakenstraße 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 29.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Sämisch, Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 999 796-10, Fax: 0511 999 796-11 schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.09.2025
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