Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DH Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Alte Dorfstraße 5, 38315 Schladen Ortsteil Beuchte
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 209772
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP1103.HRB209772
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 170/24 c / 272 IN 227/23 c
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Dieter Hirsch
Adresse
Jägerstieg 11, 38667 Bad Harzburg
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bau eigener Immobilien sowie Handel mit eigenen Immobilien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Grundstückshandel
Geschäftstätigkeit
Bau und Handel mit eigenen Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DH Bau GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Entscheidung kann von und der Antragsgegnerin bzw. Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 170/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DH Bau GmbH, Alte Dorfstraße 5, 38315 Schladen (AG Braunschweig, HRB 209772), vertr. d.: Dieter Hirsch, Jägerstieg 11, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.09.2026 mangels Masse abgewiese…
272 IN 170/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DH Bau GmbH, Alte Dorfstraße 5, 38315 Schladen (AG Braunschweig, HRB 209772), vertr. d.: Dieter Hirsch, Jägerstieg 11, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.09.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 227/23 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DH Bau GmbH, Alte Dorfstraße 5, 38315 Schladen-Werla (AG Braunschweig, HRB 209772), vertr. d.: Dieter Hirsch, als GF d. DH Bau GmbH, Jägerstieg 11, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.09…
272 IN 227/23 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DH Bau GmbH, Alte Dorfstraße 5, 38315 Schladen-Werla (AG Braunschweig, HRB 209772), vertr. d.: Dieter Hirsch, als GF d. DH Bau GmbH, Jägerstieg 11, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.09.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.