Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rennbahnstraße 5, 60528 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 114054
EUID
DEM1201.HRB114054
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 545/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Xiaoyu Yang
Adresse
Am Ruhestein 37, 60529 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
13.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung und der Betrieb von Immobilien, insbesondere Hotels, Restaurants und ähnliche Gastronomiebetriebe.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH ist nach erfolgter Verteilung eingestellt worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 13.05.2024 den Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden konnten. Im Verfahren waren Insolvenzforderungen in Höhe von 717.144,50 € zu berücksichtigen, wobei ein Massebestand von 14.945,63 € vorhanden war. Die Masseverbindlichkeiten der bekannten Massegläubiger sollten hiervon bedient werden. Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgte unter Berücksichtigung von Mehrarbeit aufgrund obstuktiven Schuldnerverhaltens, fehlender Buchhaltung und Auslandsbezugs. Das Verfahren ist gemäß § 211 InsO nach erfolgter Verteilung eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 545/21 D-9-7 : In dem Insolvenzverfahren Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH, Rennbahnstraße 5, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114054), vertreten durch: Xiaoyu Yang, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO. Der vollständige Be…
810 IN 545/21 D-9-7 : In dem Insolvenzverfahren Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH, Rennbahnstraße 5, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114054), vertreten durch: Xiaoyu Yang, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 545/21 D-9-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH, Rennbahnstraße 5, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114054), vertr. d.: Xiaoyu Yang, Am Ruhestein 37, 60529 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Ver…
810 IN 545/21 D-9-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH, Rennbahnstraße 5, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114054), vertr. d.: Xiaoyu Yang, Am Ruhestein 37, 60529 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 126.442,26 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich des obstuktiven Schuldnerverhaltens, den Arbeitnehmerangelegenheiten, der fehlenden Buchhaltung, des Auslandsbezugs sowie der Beteiligungsverhältnisse geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 100,00% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 545/21 D-9-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH, Rennbahnstraße 5, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114054), vertr. d.: Xiaoyu Yang, Am Ruhestein 37, 60529 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gl…
810 IN 545/21 D-9-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH, Rennbahnstraße 5, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114054), vertr. d.: Xiaoyu Yang, Am Ruhestein 37, 60529 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.05.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 810 IN 545/21 D-9-7
In dem Insolvenzverfahren Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH, Rennbahnstraße 5, 60528 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 717.144,50 €. Es ist ein Massebestand von 14.945,63 € vorhanden. Hiervon sind die Masseverbindlichkeiten der bekannte…
Amtsgericht Frankfurt am Main 810 IN 545/21 D-9-7
In dem Insolvenzverfahren Diaoyutai Mansion Hospitality GmbH, Rennbahnstraße 5, 60528 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 717.144,50 €. Es ist ein Massebestand von 14.945,63 € vorhanden. Hiervon sind die Masseverbindlichkeiten der bekannten Massegläubiger zu bedienen. Das Verfahren wird nach den §§ 209, 211 InsO einzustellen sein.
Frankfurt am Main, den 16.04.2024
Amtsgericht Insolvenzgericht Frankfurt am Main
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