Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 122565
EUID
DEM1201.HRB122565
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
216/23 Y-1-6
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Alexandru Anderi
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.05.2026
Widerspruchsfrist
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
sind zulassungsfreie Hausmeistertätigkeiten, Gebäude-, Glas- und Baureinigung, Garten- und Landschaftsbau, Kleintransportdienstleistungen bis 3,5 Tonnen, Winterdienst sowie Frachtvermittlung und Lagerdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat angeordnet, die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 216/23 Y-1-6 In dem Insolvenzverfahren Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH, lt. HR: Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122565),
vertreten durch:
Alexandru Anderi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich ange…
810 IN 216/23 Y-1-6 In dem Insolvenzverfahren Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH, lt. HR: Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122565),
vertreten durch:
Alexandru Anderi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 216/23 Y-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH, lt. HR: Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122565), vertr. d.: Alexandru Anderi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der bes…
810 IN 216/23 Y-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH, lt. HR: Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122565), vertr. d.: Alexandru Anderi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 14.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 216/23 Y-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH, lt. HR: Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122565), vertr. d.: Alexandru Anderi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festge…
810 IN 216/23 Y-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yugor Logistik und Dienstleistungen GmbH, lt. HR: Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122565), vertr. d.: Alexandru Anderi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.07.2026
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