Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DiConneX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 142364
EUID
DEK1101.HRB142364
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 169/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Rolle
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
28.10.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DiConneX GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzeröffnungsbeschluss oder vergleichbare Eröffnungshandlung ist nicht explizit im vorliegenden Textabschnitt enthalten, jedoch wird eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin angesetzt. Diese betrifft einen Vergleich über Anfechtungsansprüche mit dem Geschäftsführer sowie den Verkauf der immateriellen Vermögenswerte. Die Gläubiger sind zu diesem Termin geladen. Sollte keine stimmberechtigten Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung als erteilt. Rechtsmittel können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 169/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142364 eingetragenen DiConneX GmbH, Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Jungedeitering
wird Termin für eine Gläubiger…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 169/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142364 eingetragenen DiConneX GmbH, Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Jungedeitering
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Vergleich über Anfechtungsansprüche mit dem Geschäftsführer sowie Verkauf der immateriellen Vermögenswerte, bestimmt auf
Mittwoch, 28.10.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 169/23
Amtsgericht Hamburg, 30.09.2026
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