Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Die Energieagenten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 11142
EUID
DER3208.HRB11142
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 40/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning May
Adresse
Hospitalstraße 2, 53840 Troisdorf
Termine & Fristen
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
13.06.2022
Amtsausübung vorläufiger Verwalter Ende
31.08.2022
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Energieagenten GmbH eingeleitet. Das Verfahren ist im Eröffnungsverfahren, wobei vorläufige Maßnahmen angeordnet sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning May hat sein Amt vom 13.06.2022 bis zum 31.08.2022 ausgeübt. Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss festgesetzt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11142 eingetragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11142 eingetragenen Die Energieagenten GmbH, Industriestraße 19, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tariq Abu-Naaj, Bonner Straße 126 , 53…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11142 eingetragenen Die Energieagenten GmbH, Industriestraße 19, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tariq Abu-Naaj, Bonner Straße 126 , 53757 Sankt Augustin
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning May, Hospitalstraße 2, 53840 Troisdorf wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 13.06.2022 bis zum 31.08.2022 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.08.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
97 IN 40/22
Amtsgericht Bonn, 03.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.