Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 247296
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DED2601V.HRB247296
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 36/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.07.2026
Widerspruchsfrist
07.08.2026
Widerspruchsfrist
31.08.2026
Widerspruchsfrist
21.09.2026
Schlusstermin
08.10.2026
Einwendungsfrist
18.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hausmeisterservice; Winterdienst; Holz- und Bautenschutz; Montageservice; Entrümpelungen; Kleinreparaturen; Reinigungsservice.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Reinigung & Facility Management
Subbranche
Hausmeisterdienste
Geschäftstätigkeit
Hausmeisterservice, Winterdienst, Holz- und Bautenschutz, Montageservice, Entrümpelungen, Kleinreparaturen und Reinigungsservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Weilheim i.OB als Insolvenzgericht ergeht. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Christian Korth. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 07.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilching, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, während das für die Bekanntmachung zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht Weilheim i.OB ist. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilching, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, während das für die Bekanntmachung zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht Weilheim i.OB ist. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Christian Korth aus München bestellt. Im Verfahren werden gewöhnliche Insolvenzforderungen nach § 38 InsO geprüft. Es wurden zwei Phasen der Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren bekanntgegeben. Zuerst wurden Forderungen, die bis zum 07.08.2026 angemeldet wurden, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 31.08.2026 geprüft. Später folgte eine weitere Prüfung für Forderungen, die bis zum 13.07.2026 (in Bezug auf Tabellenblattnummer 7 und 8) angemeldet wurden, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 21.09.2026 lief. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung; die Feststellung erfolgt nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfrist automatisch, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Die Tabellen mit den Forderungen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Weilheim i.OB anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael George sowie der Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Christian K…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Weilheim i.OB anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael George sowie der Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Christian Korth sind im Verfahren tätig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Vergütungen und Auslagen sowohl für den vorläufigen als auch für den endgültigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgte bzw. erfolgt im schriftlichen Verfahren. Es wurden Fristen zur Widerspruchserhebung gegen Forderungsanmeldungen gesetzt, wobei die späteste bekannte Frist bis zum 18.11.2026 reichte. Das Gericht hat die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Schlussanhörung ersetzt den mündlichen Schlusstermin. Der Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum genannten Datum Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben. Dem Insolvenzverwalter wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Gilching wird beim Amtsgericht Weilheim i.OB geführt. Die Geschäftsführerin ist Spichala Theresia Gertrud. Als vorläufiger Insolvenzverwalter und später als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Geo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Gilching wird beim Amtsgericht Weilheim i.OB geführt. Die Geschäftsführerin ist Spichala Theresia Gertrud. Als vorläufiger Insolvenzverwalter und später als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael George bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei ein Vermögenswert von 728,40 EUR zugrunde gelegt wurde. Später wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters auf Basis eines Vermögenswerts von 14.093,08 EUR festgesetzt, wobei ein Zurückbleiben hinter der Regelvergütung um 5 % berücksichtigt wurde. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für die Forderungen, die bis zum 13.07.2026 angemeldet wurden, ist eine Widerspruchsfrist bis zum 21.09.2026 gesetzt. Für Forderungen, die bis zum 07.08.2026 angemeldet wurden, endet die Widerspruchsfrist am 31.08.2026. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Frist für Einwendungen und Anträge endet am 18.11.2026. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt. Am 08.10.2026 findet die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 656,29 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 40.603,45 Euro. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfah…
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Korth Christian, Boosstraße 3, 81541 München, Gz.: CK 2023/035
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1. Die Prüfung der bis 07.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfah…
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Korth Christian, Boosstraße 3, 81541 München, Gz.: CK 2023/035
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1. Die Prüfung der bis 13.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7,8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfah…
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Korth Christian, Nußbaumstraße 12, 80336 München, Gz.: CK 2023/035
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael George, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 728,40 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 28.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfah…
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Korth Christian, Nußbaumstraße 12, 80336 München, Gz.: CK 2023/035
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.11.2026
- nachträglichen Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Weilheim i.OB erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 28.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfah…
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Korth Christian, Nußbaumstraße 12, 80336 München, Gz.: CK 2023/035
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael George, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 12.870,39 EUR zzgl. noch zu erwartender Steuerrückflüsse von 1.222,69 EUR, gesamt somit 14.093,08 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter regt an wegen Erleichterungen aus der Tätigkeit in der vorläufigen Verwaltung ein Zurückbleiben hinter der Regelvergütung um 5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 13.08.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Zu berücksichtigen war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz von 5 %.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 28.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfah…
2 IN 36/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Korth Christian, Nußbaumstraße 12, 80336 München, Gz.: CK 2023/035
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|findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 656,29 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 40.603,45 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 08.10.2026
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