Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau; Betrieb einer Baumschule; Handel mit Garten- und Zierpflanzen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen wurde am 30.04.2024 um 10:00 Uhr eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 26.02.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.06.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 16.07.2024 um 14:00 Uhr angesetzt. Am 22.05.2024 wurde der Eröffnungsbeschluss berichtigt. Im September 2025 wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Bernard
ergeht am 26.02.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 26.02.2024 um 10:26 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 037138226 0
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: schulz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Ber…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Bernard
ergeht am 30.04.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau) wird am 30.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 037138226 0
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: chemnitz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 04.06.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 16.07.2024
14.00
3.01
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Ber…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Bernard
ergeht am 22.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Chemnitz vom 30.04.2024 und der Beschluss vom 10.05.2024 wird wegen des Verhandlungssaales dahingehend berichtigt, dass dieser korrekt lautet 3.011.
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Ber…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Bernard
wurde am 03.09.2025 die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV sowie Zuschläge nach § 10 i. V. m. § 3 InsVV und Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Ber…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 365/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Gartenzwerge Garten- und Landschaftsbau GmbH Sachsen, vertr. d. d. GF Frank Bernard Landsberger Straße 3, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29721
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Bernard
wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.05.2025.
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