Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Barth Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Friedrich-Engels-Straße 1 a, 08412 Werdau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 32682
EUID
DEU1206.HRB32682
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
205 IN 211/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit
Adresse
Bosestraße 9, 08056 Zwickau
Telefon
0375 30317215
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.02.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung
02.05.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.06.2024
Berichtstermin
01.08.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Transportdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barth Transporte GmbH ist am 02.05.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 28.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 01.08.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Chemnitz angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 205 IN 211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Barth Transporte GmbH, vertr. d. d. GF Friedrich-Engels-Straße 1a, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32682
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Barth
ergeht am 28.02.2024 nachfolge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 205 IN 211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Barth Transporte GmbH, vertr. d. d. GF Friedrich-Engels-Straße 1a, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32682
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Barth
ergeht am 28.02.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 28.02.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 205 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barth Transporte GmbH, vertr. d. d. GF Friedrich-Engels-Straße 1a, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32682
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Barth
ergeht am 02.05.2024 nachfolgende Entsch…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 205 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barth Transporte GmbH, vertr. d. d. GF Friedrich-Engels-Straße 1a, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32682
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Barth
ergeht am 02.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Transportdienstleistungen) wird am 02.05.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.06.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 01.08.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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