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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Haarmacher UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen den Gläubiger Nr. 4 der Insolvenztabelle, Peter Altmann, gestellt. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass dem Gläubiger keine Rechte aus dem Sicherungsübereignungsvertrag vom 31.03.2015 zustehen. Das Verfahren wird im schriftlichen Weg gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis einschließlich 12.06.2025 Einwendungen gegen den Tagesordnungspunkt beim Insolvenzgericht vorzulegen. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Klageentwurf kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg eingesehen werden.
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