Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hand-in-Hand-Werker GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Aschaffenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.01.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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