Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 14400
EUID
DEM1202.HRB14400
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 44/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Schmitt
Adresse
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
069-509860
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.05.2025
Prüfungstermin
30.06.2025
Gläubigerversammlung
03.11.2025
Einstellung
11.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb und Herstellung von Produkten für den Objektbereich, Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, Übernahme der Komplementärstellung bei einer GmbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet worden, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 05.05.2025 sowie ein weiterer Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 03.11.2025 bestimmt wurde. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Schmitt hat die Schlussverteilung angezeigt, wobei der verfügbare Massebestand 53.390,86 EUR beträgt und Insolvenzforderungen in Höhe von 1.202.716,02 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verfahren ist am 11.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), ver…
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Lothar Schäfer, Gartenstr. 35, 65606 Villmar, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 11.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), ver…
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Lothar Schäfer, Gartenstr. 35, 65606 Villmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), ver…
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Lothar Schäfer, Gartenstr. 35, 65606 Villmar, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Schmitt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag hinsichtlich der beantragten Zustellauslagen wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 201.183,59 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 133 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung xxx EUR zu erstatten.
In Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses zum GKG heißt es weiterhin, dass "neben Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten, ... , wird die Zustellungspauschale nur erhoben, soweit in einem Rechtszug mehr als 10 Zustellungen anfallen." Dies bedeutet, dass bei insgesamt erfolgten 143 Zustellungen 10 Zustellungen abzusetzen waren.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), ver…
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Lothar Schäfer, Gartenstr. 35, 65606 Villmar, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Schmitt, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069-509860, Fax: 069-50986110 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 53.390,86 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.202.716,02 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer),…
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, als GF der Die Klare Linie GmbH, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Lothar Schäfer, Gartenstr. 35, 65606 Villmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 03.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Lothar Schäfer, Gart…
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Lothar Schäfer, Gartenstr. 35, 65606 Villmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Lothar Schäfer, Gart…
61 IN 44/22 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIE KLARE LINIE GmbH vertr.d.d. GF Dr. Engelmaier u.a., Zum Kirchborn 8, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14400), vertr. d.: 1. Dr. Florian Englmaier, Karwendelstr. 21, 82049 Pullach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Lothar Schäfer, Gartenstr. 35, 65606 Villmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 25.11.2024, 11:00 Uhr, Zi. 316, 3. OG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, keine Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer der Schuldnerin wegen etwaig verfrühter Insolvenzantragstellung geltend zu machen
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 25.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.