Einstellung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 1545
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Insolvenzprofil
Die Küstentischler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 1545
EUID
DEX1721R.HRB1545
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 232/16
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peer Möller
Adresse
Werftstraße 9, 23730 Neustadt in Holstein
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme/Einwendung
30.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Küstentischler GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Peer Möller hat die Schlussrechnung vorgelegt und einen Vergütungsantrag gestellt. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt und den Einstellungstermin nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten bis zum 30.04.2026 Stellung nehmen, Einwendungen erheben oder Anträge stellen. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 203.489,52 EUR, während zur Verteilung stehende Mittel in Höhe von 41.673,94 EUR vorliegen. Davon sind Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters abzusetzen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt; der Betrag kann aus der Masse entnommen werden. Das Verfahren ist mit der Schlussverteilung und der beabsichtigten Einstellung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 232/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Küstentischler GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 1, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Isabel Kirner und Lars Kirner
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1545 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 …
53a IN 232/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Küstentischler GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 1, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Isabel Kirner und Lars Kirner
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1545 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Beteiligten zur beabsichtigten Einstellung nach § 211 InsO
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.04.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 232/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Küstentischler GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 1, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Isabel Kirner und Lars Kirner
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1545 HL
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach d…
53a IN 232/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Küstentischler GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 1, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Isabel Kirner und Lars Kirner
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1545 HL
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 203.489,52 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 41.673,94 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 232/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Küstentischler GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 1, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Isabel Kirner und Lars Kirner
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1545 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen…
53a IN 232/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Küstentischler GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 1, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Isabel Kirner und Lars Kirner
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1545 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peer Möller, Werftstraße 9, 23730 Neustadt in Holstein, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 69.077,60 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 1.267,72 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagenpauschale war in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 232/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Küstentischler GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 1, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Isabel Kirner und Lars Kirner
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1545 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten g…
53a IN 232/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Küstentischler GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 1, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Isabel Kirner und Lars Kirner
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1545 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.11.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 25.10.2024
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