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Insolvenzprofil
Die Ossi-Company Anzeigenzeitungen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRA 1707
EUID
DEG1312.HRA1707
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 371/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nina Tschirpke
Adresse
Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin
Termine & Fristen
Schlusstermin
05.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Ossi-Company Anzeigenzeitungen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Verwalterin, Rechtsanwältin Nina Tschirpke, hat ihre Vergütung beantragt und diese wurde festgesetzt. Die Insolvenzmasse beträgt 3.746,33 EUR. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 05.11.2024 bestimmt. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 140.036,69 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Ossi-Company Anzeigenzeitungen GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 1707 P), Am Piperfenn 8, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Dien Ossi-Company Anzei…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Ossi-Company Anzeigenzeitungen GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 1707 P), Am Piperfenn 8, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Dien Ossi-Company Anzeigenzeitungen VerwaltungsGmbH, Am Piperfenn 8, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Ossowski, Grabenstraße 10, 14776 Brandenburg an der Havel wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 3.746,33 EUR. Abzüge waren nicht vorzunehmen. Ausgehend von dieser Insolvenzmasse beträgt die Regelvergütung xx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Vorliegend beantragt die Verwalterin diese Regelvergütung. Es handelt sich um ein durchschnittliches Verfahren, Abschlagsgründe sind nicht ersichtlich. Die Regelvergütung war antragsgemäß festzusetzen.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung pro Gläubiger gewährt. Die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger gehört regelmäßig nicht zu den Aufgaben der Verwalterin und ist gesondert zu vergüten. Im vorliegenden Verfahren hat die Verwalterin Zustellungen an 63 Gläubiger vorgenommen. Weiterhin erhält die Verwalterin die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 371/19, Amtsgericht Potsdam, 16. September 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Ossi-Company Anzeigenzeitungen GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 1707 P), Am Piperfenn 8, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Dien Ossi-Company Anzeigenzeitungen VerwaltungsGmbH, Am Piperfenn 8…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Ossi-Company Anzeigenzeitungen GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 1707 P), Am Piperfenn 8, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Dien Ossi-Company Anzeigenzeitungen VerwaltungsGmbH, Am Piperfenn 8, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Ossowski, Grabenstraße 10, 14776 Brandenburg an der Havel wurde der Schlusstermin zur:
- ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 05.11.2024. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 16. September 2024, 6 IN 371/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Ossi-Company Anzeigenzeitungen GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 1707 P), Am Piperfenn 8, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Dien Ossi-Company Anzeigenzeitungen VerwaltungsGmbH, Am Piperfenn 8…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Die Ossi-Company Anzeigenzeitungen GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 1707 P), Am Piperfenn 8, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Dien Ossi-Company Anzeigenzeitungen VerwaltungsGmbH, Am Piperfenn 8, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Ossowski, Grabenstraße 10, 14776 Brandenburg an der Havel
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 371/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 140.036,69 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
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