Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
die.Berater GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Donatusstraße 127-129, 50259 Pulheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 117819
EUID
DER3306.HRB117819
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 40/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Nowak
Adresse
Friesenplatz 17 a, 50672 Köln
Telefon
02238/8458851
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 09:30 Uhr
Berichtigung Eröffnungsbeschluss
19.02.2026
Forderungsanmeldefrist
01.04.2026
Prüfungstermin
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb von Photovoltaikinstallationen und Glasfaseranschlüssen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 01.02.2026 das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der die.Berater GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Nowak ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 01.04.2026. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.04.2026. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.02.2026 ist am 19.02.2026 erfolgt, um eine offenbare Unrichtigkeit im Rubrum zu korrigieren. Dabei wurde festgestellt, dass Herr Edwin Dik sein Geschäftsführeramt bereits am 31.01.2026 niedergelegt hat und somit nicht mehr als gesetzlicher Vertreter aufgeführt werden darf. Herr Torsten Knauf ist weiterhin alleiniger Geschäftsführer. Auf die Durchführung eines Berichtstermins ist verzichtet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 40/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117819 eingetragenen die.Berater GmbH, Donatusstr. 127 - 129, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Knauf, Igelweg 6, 50259 Pulheim
wird d…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 40/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117819 eingetragenen die.Berater GmbH, Donatusstr. 127 - 129, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Knauf, Igelweg 6, 50259 Pulheim
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.02.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im Rubrum richtig heißt:
...gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Knauf, Igelweg 6, 50259 Pulheim...,
statt:
...gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Knauf, Igelweg 6, 50259 Pulheim und Herrn Edwin Dik, Wiesengrund 19, 23869 Elmenhorst...
Gründe:
Herr Dik hat sein Geschäftsführeramt am 31.01.2026, also nach Antragstellung niedergelegt, was am 19.03.2025 in das Handelsregister eingetragen, aber
versehentlich nicht in der Verfahrensdatenbank des Insolvenzgerichts nachgetragen wurde, sodass sich ein veraltetes Rubrum fortgeschrieben hat. Dies war zu berichtigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70a IN 40/25
Amtsgericht Köln, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 40/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117819 eingetragenen die.Berater GmbH, Donatusstr. 127 - 129, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer H…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 40/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117819 eingetragenen die.Berater GmbH, Donatusstr. 127 - 129, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Knauf, Igelweg 6, 50259 Pulheim und Herrn Edwin Dik, Wiesengrund 19, 23869 Elmenhorst
Geschäftszweig: der Vertrieb von Photovoltaikinstallationen und Glasfaseranschlüssen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Markus Nowak, Friesenplatz 17 a, 50672 Köln, Telefon: 02238/8458851, Fax: 02238 8458852.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 30.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70a IN 40/25
Amtsgericht Köln, 01.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.