Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 727825
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
diebodenseebau Projekt GmbH & Co. KG Hagnau
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 727825
EUID
DEB8537.HRA727825
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
42736/24ak
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Kohnke
Adresse
Wangener Straße 18, 88069 Tettnang
Zusammenfassung des Verfahrens
Die diebodenseebau Projekt GmbH & Co. KG mit Sitz in Friedrichshafen hat beim Amtsgericht Ulm Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, Registernummer HRA 727825. Die Schuldnerin wird durch die Komplementärin diebodenseebau Verwaltungs GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Jerome Schmid am 18.02.2024 verstorben ist. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Elser, Dr. Kohnke und Dr. Kugler der Partnerschaftsgesellschaft mbB in Tettnang. Das Amtsgericht Ravensburg hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
110 IN 288/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
diebodenseebau Projekt GmbH & Co. KG Hagnau, Friedrichstraße 63, 88045 Friedrichshafen, vertreten durch die Komplementärin diebodenseebau Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jerome Schmid, verstorben am 18.02.2024
Registergericht: Amtsgericht U…
110 IN 288/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
diebodenseebau Projekt GmbH & Co. KG Hagnau, Friedrichstraße 63, 88045 Friedrichshafen, vertreten durch die Komplementärin diebodenseebau Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jerome Schmid, verstorben am 18.02.2024
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 727825
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elser, Dr. Kohnke, Dr. Kugler Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wangener Straße 18, 88069 Tettnang, Gz.: 42736/24ak
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026
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