Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schulstraße 38, 09125 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 28013
EUID
DEU1206.HRB28013
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
321 IN 591/19
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Kohlmann
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
27.01.2026 , 13:00 Uhr
Widerspruchsfrist Ende
09.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Aufbau und Abbau von Industrie- und Bandanlagen, Systemladenbau, Auf- und Abbau von Regalsystemen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Am 23.12.2025 hat das Gericht einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 27.01.2026 bestimmt, um einer Zustimmung zu einem Vergleich zuzustimmen. Dieser Vergleich sah ursprünglich vor, dass die Anfechtungsgegnerin Frau Dagmar Lessig 3.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zahlt. Am 16.01.2026 hat das Gericht den Beschluss vom 23.12.2025 berichtigt; der Vergleich sieht nun vor, dass die Beklagte 5.000,00 EUR an den Kläger zahlt und die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Der Abschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung. Am 28.05.2026 hat das Gericht für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Frist zum Widerspruch gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen endet am 09.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 591/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28013
ergeht am 16.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Sofortigen Beschwerde des Schuldnerv…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 591/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28013
ergeht am 16.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Sofortigen Beschwerde des Schuldnervertreters, Herrn Rechtsanwalt Martin Kohlmann, wird mit dem nachfolgendem Berichtigungsbeschluss abgeholfen.
2. Der Beschluss vom 23.12.2025 wird wie folgt berichtigt:
Anstelle von bisher:
Die Gläubigerversammlung erteilt Zustimmung zu folgenden Rechtsgeschäften:
a. Die Anfechtungsgegnerin, Frau Dagmar Lessig verpflichtet sich, an die durch den
Insolvenzverwalter verwaltete Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von
3.000,00 EUR (in Worten: dreitausend Euro) zu zahlen.
b. Mit der Zahlung des Vergleichsbetrages sind in dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH alle gegen die
Anfechtungsgegnerin gerichteten Forderungen aus der Geschäftsführerhaftung
(einschließlich Zinsen) abgegolten.
c. Die Anfechtungsgegnerin verzichtet nach der Zahlung des Vergleichsbetrages auf
die Durchsetzung der Gegenansprüche gegen den Insolvenzverwalter, die sich nach
Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen
Zahlungen begünstigten Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren erlangt hätten.
d. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Anfechtungsgegnerin.
lautet es richtig:
Die Gläubigerversammlung erteilt Zustimmung zum Abschluss des folgenden Vergleichs:
1. Die Beklagte zahlt an den Kläger 5.000,00 EUR.
2. Mit der Zahlung des Vergleichsbetrages sind in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH alle gegen die Beklagten gerichteten Forderungen aus Geschäftsführerhaftung (einschließlich Zinsen) abgegolten.
3. Die Beklagte verzichtet nach der Zahlung des Vergleichsbetrages auf die Durchsetzung der Gegenansprüche gegen den Kläger, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren erlangt hätten.
4. Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.
5.
Dieser Vergleichsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH dem Abschluss des Vergleiches zustimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 591/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28013
ergeht am 23.12.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubige…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 591/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28013
ergeht am 23.12.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 27.01.2026
13:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung erteilt Zustimmung zu folgenden Rechtsgeschäften:
a. Die Anfechtungsgegnerin, Frau Dagmar Lessig verpflichtet sich, an die durch den
Insolvenzverwalter verwaltete Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von
3.000,00 EUR (in Worten: dreitausend Euro) zu zahlen.
b. Mit der Zahlung des Vergleichsbetrages sind in dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH alle gegen die
Anfechtungsgegnerin gerichteten Forderungen aus der Geschäftsführerhaftung
(einschließlich Zinsen) abgegolten.
c. Die Anfechtungsgegnerin verzichtet nach der Zahlung des Vergleichsbetrages auf
die Durchsetzung der Gegenansprüche gegen den Insolvenzverwalter, die sich nach
Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen
Zahlungen begünstigten Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren erlangt hätten.
d. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Anfechtungsgegnerin.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 591/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28013
vertreten durch die Geschäftsführerin Dagmar Lessig
ergeht am 28.05.2026 nachfolgende Entsc…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 591/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28013
vertreten durch die Geschäftsführerin Dagmar Lessig
ergeht am 28.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.07.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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