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Insolvenzprofil
Dienstzimmer.com UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Seewiese 1, 31555 Suthfeld
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201830
EUID
DEP2106.HRB201830
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
120/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Patrick Meier
Adresse
Robert-Koch-Straße 2, 31699 Beckedorf
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
25.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb digitaler Personaldienstleistungen, sowie der Betrieb von Internetplattformen. Beteiligung an Gesellschaften im Bereich des Unternehmenszwecks.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dienstzimmer.com UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Das Amtsgericht Bückeburg hat die Entscheidung am 25.02.2026 getroffen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 120/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dienstzimmer.com UG (haftungsbeschränkt), Seewiese 1, 31555 Suthfeld (AG Stadthagen, HRB 201830), vertr. d.: Patrick Meier, Robert-Koch-Straße 2, 31699 Beckedorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.02.2026 m…
47 IN 120/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dienstzimmer.com UG (haftungsbeschränkt), Seewiese 1, 31555 Suthfeld (AG Stadthagen, HRB 201830), vertr. d.: Patrick Meier, Robert-Koch-Straße 2, 31699 Beckedorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bückeburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 25.02.2026
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