Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dietz Systeme GmH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kleinheidstraße 16, 52080 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 24086
EUID
DER3101.HRB24086
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Deggendorf
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Grothaus Helmut Heinrich
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.07.2023
Widerspruchsfrist
22.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion, der Handel und der Vertrieb von Werkzeugen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dietz Systems GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Aachen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 13.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 22.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung sind binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Deggendorf einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 13/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dietz Systeme GmbH, Reichsdorf 2, 94234 Viechtach, vertreten durch den Geschäftsführer Grothaus Helmut Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Aachen Register-Nr.: HRB 24086
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlich…
1 IN 13/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dietz Systeme GmbH, Reichsdorf 2, 94234 Viechtach, vertreten durch den Geschäftsführer Grothaus Helmut Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Aachen Register-Nr.: HRB 24086
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 68-74 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Deggendorf
Amanstr. 17
94469 Deggendorf
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Deggendorf - Insolvenzgericht - 07.07.2025
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