Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Diez Concept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Obere Königsstraße 47 A, 34117 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 19030
EUID
DEM1607.HRB19030
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 273/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 26, 34117 Kassel
Telefon
0561/789800
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.01.2024 , 09:25 Uhr
Eröffnung
11.02.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.03.2025
Berichtstermin
24.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.04.2025 , 10:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
15.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Entwicklung, Vertrieb und Handel von Werbe-, Promotion- und Fan-Artikeln sowie Werbeträgern aller Art; Vertrieb von Bedarf für Großveranstaltungen wie z. B. Mund-/Nasenbedeckungen; Entwicklung sowie Vermarktung von Marketingmaterial, Betrieb von Onlineshops, Planung, Entwicklung und Vertrieb von Konzepten sowie allgemeine Unternehmensberatung
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diez Concept GmbH, Kassel, ist am 30.01.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden; Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 11.02.2025 eröffnet worden. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 13.0erm 2025 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 24.04.2025 statt, bei dem unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters sowie über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden werden soll. Zudem ist für den 15.06.2026 eine besondere Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert) zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 273/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Diez Concept GmbH, Obere Königsstraße 47 a, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19030), vertr. d.: Michel Diez (Geschäftsführer), ist am 30.01.2024 um 09:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der A…
666 IN 273/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Diez Concept GmbH, Obere Königsstraße 47 a, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19030), vertr. d.: Michel Diez (Geschäftsführer), ist am 30.01.2024 um 09:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis, Friedrich-Ebert-Straße 26, D 34117 Kassel, Tel.: 0561/789800, Fax: 0561/78980-30 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 30.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 273/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diez Concept GmbH, Obere Königsstraße 47 a, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19030), vertr. d.: Michel Diez, Geschäftsführer d. Diez Concept GmbH, ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das re…
666 IN 273/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diez Concept GmbH, Obere Königsstraße 47 a, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19030), vertr. d.: Michel Diez, Geschäftsführer d. Diez Concept GmbH, ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 15.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 273/23 h: Über das Vermögen der Diez Concept GmbH, Obere Königsstraße 47 a, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19030), vertr. d.: Michel Diez, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis, Friedrich-Ebert-Straße 26, D …
666 IN 273/23 h: Über das Vermögen der Diez Concept GmbH, Obere Königsstraße 47 a, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19030), vertr. d.: Michel Diez, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis, Friedrich-Ebert-Straße 26, D 34117 Kassel, Tel.: 0561/789800, Fax: 0561/78980-30.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.03.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 24.04.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 19.02.2025
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