Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18953
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Different Hospitality GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hagenstr. 4, 45894 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 18953
EUID
DER2507.HRB18953
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 66/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.04.2026 , 12:09 Uhr
Eröffnung
17.08.2026 , 16:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2026
Berichtstermin
19.10.2026
Prüfungstermin
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Hotels, Apartments, serviced Unterkünfte, Gastronomiebetrieben sowie sonstigen gastgewerblichen Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; Anmietung, Renovierung und Möblierung von Wohnungen und Gewerbeflächen und deren Weitervermietung; Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleistungen wie Reinigung, Wäscherei, Haustechnik für eigene Unternehmungen und Dritte; sowie Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich Erwerb und Vermietung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 22.04.2026 um 12:09 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Different Hospitality GmbH, Gelsenkirchen, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Essen, bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Different Hospitality GmbH ist am 17.08.2026 um 16:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 08.04.2026. Zuvor waren bereits am 22.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Da…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Different Hospitality GmbH ist am 17.08.2026 um 16:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 08.04.2026. Zuvor waren bereits am 22.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Dr. Daniel Schwartz nunmehr als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.10.2026 anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.10.2026 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen zur Person des Verwalters, zum Gläubigerausschuss sowie zur Hinterlegungsstelle eingereicht werden. Die Forderungstabelle und Unterlagen liegen ab dem 07.10.2026 zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 66/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Different Hospitality GmbH, Hagenstr. 4, 45894 Gelsenkirchen, vertr. d. d. Gf Frau Deborah Schubert
ist am 22.04.2026, um 12:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsan…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 66/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Different Hospitality GmbH, Hagenstr. 4, 45894 Gelsenkirchen, vertr. d. d. Gf Frau Deborah Schubert
ist am 22.04.2026, um 12:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 66/26
Amtsgericht Essen, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 66/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18953 eingetragenen Different Hospitality GmbH, Bahnhofsvorpl. 6, 41515 Grevenbroich, vertr. d. d. Gf Frau Deborah Schubert
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.08.202…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 66/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18953 eingetragenen Different Hospitality GmbH, Bahnhofsvorpl. 6, 41515 Grevenbroich, vertr. d. d. Gf Frau Deborah Schubert
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.08.2026, um 16:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
162 IN 66/26
Essen, 17.08.2026
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