Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Betrieb von Hotels, Apartments, serviced Unterkünfte, Gastronomiebetrieben sowie sonstigen gastgewerblichen Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; Anmietung, Renovierung und Möblierung von Wohnungen und Gewerbeflächen und deren Weitervermietung; Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleistungen wie Reinigung, Wäscherei, Haustechnik für eigene Unternehmungen und Dritte; sowie Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich Erwerb und Vermietung von Immobilien.
Das Amtsgericht Essen hat am 22.04.2026 um 12:09 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Different Hospitality GmbH, Gelsenkirchen, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Essen, bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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