Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
dihva GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mayener Straße 44, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 23563
EUID
DET2210V.HRB23563
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 50/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch
Adresse
Auf dem Krummstück 8, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
15.07.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Herstellung und der Vertrieb von Hardware, Software und Softwaredienstleistungen für die Gebäudeautomatisierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dihva GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsmasse beträgt 42.769,18 EUR. Im Rahmen der Schlussrechnung wurden Zustellungskosten in Höhe von 123,20 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt. Das Verzeichnis der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler niedergelegt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 22.644,85 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 151.153,15 EUR zu berücksichtigen. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wurde für den 15.07.2026 anberaumt, um über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse, die Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dihva GmbH, Mayener Str. 44, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 23563), vertr. d.: Franz Keuler, Auf dem Krummstück 8, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Manfred …
6 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dihva GmbH, Mayener Str. 44, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 23563), vertr. d.: Franz Keuler, Auf dem Krummstück 8, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 42.769,18 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
im vorliegenden Verfahren war folgender vergütungserhöhender Umstand zu berücksichtigen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 123,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 44 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dihva GmbH, Mayener Str. 44, 53474
Bad Neuenahr-Ahrweiler, beim Amtsgericht -Insolvenzgericht- Bad Neuenahr-Ahrweiler, AZ:
6 IN 50/18 ist das Verzeichnis der bei der Schlussverteilung gem. § 188 InsO zu
berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle, Amtsgericht B…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dihva GmbH, Mayener Str. 44, 53474
Bad Neuenahr-Ahrweiler, beim Amtsgericht -Insolvenzgericht- Bad Neuenahr-Ahrweiler, AZ:
6 IN 50/18 ist das Verzeichnis der bei der Schlussverteilung gem. § 188 InsO zu
berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle, Amtsgericht Bad Neuenahr-
Ahrweiler, zur Einsichtnahme niedergelegt worden.
Der verfügbare Massebestand beträgt 22.644,85 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender
Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von
151.153,15 EUR zu berücksichtigen.
Adenau, den 05.02.2026
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dr. Manfred Kürsch als Insolvenzverwalter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der dihva GmbH, Mayener Str. 44, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 23563), vertr. d.: Franz Keuler, Auf dem Krummstück 8, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt a…
6 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der dihva GmbH, Mayener Str. 44, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 23563), vertr. d.: Franz Keuler, Auf dem Krummstück 8, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.07.2026, 09:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Der Termin dient der
a) Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.